Mitbestimmung

Im digitalen Wandel nehmen Betriebsrät*innen auch aktuell eine bedeutende Rolle bei betrieblichen Strategien in der Corona-Pandemie ein. In Zeiten der Pandemie sind pragmatische Ansätze der Mitbestimmung gefragt und wichtige Regelungen sollten getroffen werden (z.B. beim mobilen Arbeiten). Sowohl Strukturen als auch Arbeitsbedingungen müssen gut gestaltet werden, um Belastungen und Überforderungen sowie Unsicherheiten vorzubeugen.

Auch Vielfalt und Teilhabe in Digitalisierungs- und Veränderungsprozessen kann durch Interessensvertretungen unterstützt werden. Dafür ist ein umfassendes Verständnis von verschiedenen Themen rundum zeitgemäße Arbeitsgestaltung inklusive rechtlicher Vorschriften grundlegend. Betriebliche Interessenvertretungen gestalten diese Umstellungsprozesse maßgeblich mit und agieren einmal mehr im Spannungsfeld zwischen Schutzfunktion und aktivem Mitgestalten. Trotzt umfangreicher Regelwerke kann dabei auf keine Blaupause zur Mitbestimmung und Gestaltung des digitalen Wandels zurückgreifen.

Auch der Betriebsrat arbeitet zunehmend mobil und digital.

Gerade in rapiden Umstellungsphasen sind schnell neue Kommunikationsmöglichkeiten nötig; dabei sollten Tools und Anlass abgestimmt sein. So können Betriebsrats- und Betriebsversammlungen, auch JAV-Versammlungen, audiovisuell durchgeführt werden (§129 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Auch eine „hybride“ Versammlung mit Teilnehmenden in Präsenz und online ist möglich.

Virtuelle Betriebsratssitzungen

Einige Anpassungserfordernisse ergeben sich aber durch das Treffen im digitalen Raum. Es gelten weiterhin die gewohnten Vorschriften zur Beschlussfassung und zu den Teilnahmerechten (§§ 29 ff BetrVG). Darüber hinaus muss der Betriebsrat sicherstellen, dass der Arbeitgeber auf die gespeicherten Daten des Betriebsrats bspw. auch innerhalb der Cloud-Umgebung keinen Zugriff hat. Auch eine Teilnahmebestätigung gegenüber dem*der Betriebsratsvorsitzenden muss digital organisiert werden.

Virtuelle Kommunikation – Betriebsversammlung online organisieren

Kommunikation in digitalen Räumen verlangt eine hohe Aufmerksamkeit von allen Beteiligten. Videokonferenzen werden als anstrengender empfunden, die Sitzposition bleibt meist gleich, der Pausenbedarf erhöht sich. Darüber hinaus bleibt das Zusammenspiel der Kommunikation mit Gestik und Körpersprache weitgehend aus. Damit kommt der Mimik eine besondere Bedeutung zu. Während Präsenzmeetings einem eingeübten Ablauf folgen, werden im virtuellen Raum teils neue Kommunikationsregeln und -gewohnheiten „aushandelt“. Insbesondere die Moderationsrolle und auch digitale Interaktions- und „Auflockerungs“-Methoden werden wichtiger.

Digitale Kompetenzen entwickeln

Betriebsrät*innen können vertrauensvolle Ansprechpartner*innen sein, um Hemmschwellen und Unsicherheiten mit digitalen Tools und Medien abzubauen. Eine Unterstützung durch gemeinsame Lernprozesse mehrerer Mitarbeitender kann mithilfe eines niedrigschwelligen Zugangs und Ermunterung zum Ausprobieren, ggfs. auch gelöst von regelmäßigen Arbeitsaufgaben, erfolgen.

So ist der Betriebsrat einerseits gefragt im Sinne der Mitbestimmung, Kolleg*innen im digitalen Wandel zu unterstützen und steht andererseits vor der gleichen Herausforderung neues Wissen und neue Kompetenzen zu erwerben.

Wir unterstützen Sie!

Mit dem strategischen Instrument der Lern- und Experimentierräume gelingt ein schrittweises Ausprobieren neuer Lösungen. So werden Kompetenzen zusammengebracht und auch Fehler und Engpässe früh erkannt. Kontinuierliche und beteiligungsorientierte Weiterentwicklung schafft Vertrauen im Veränderungsprozess und ermöglicht passgenaue Lösungen.

Gemeinsam mit der Belegschaft neue Wege gehen und die Betriebsratsarbeit digital gestalten – Wir unterstützen Sie!

Beratung für Betriebsrät*innen: Tel.: 0355 301 085-12; E-Mail: zukunftszentrum@berlin.arbeitundleben.de