Förderung nach Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Angebot

Zur Förderung der Digitalisierung in der Pflege stellt die Pflegeversicherung einen einmaligen Zuschuss für ambulante und stationäre Einrichtungen bereit. Förderfähig ist jede Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen und Dienstleistungen.

Themen

  • Digitalisierung in der Pflege: Entlastung der Pflegekräfte mithilfe digitaler oder technischer Ausrüstung
  • Technologie in der Pflege: z.B. Entbürokratisierung der Pflegedokumentation oder Dienst- und Tourenplanung

Förderung

Fördergruppe
Jede stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen

Förderzuschuss
Förderfähig sind einmalig Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung. Es können auch mit Investitionen zusammenhängende Schulungen gefördert werden.

Förderhöhe
Die Förderung der Maßnahmen und Anträge erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis zu 40 % der durch die Pflegeeinrichtung für die Maßnahme verausgabten Mittel. Dieser Zuschuss ist auf 12.000,00 Euro begrenzt und kann auf mehrere Maßnahmen mit mehreren Anträgen aufgeteilt werden.

Förderzeitraum
2019 – 2021

Hier finden Sie die Anträge und mehr Informationen

Kontakt

AOK
Kornelia Slupkowski
Telefon: 0800 265080-42550
E-Mail: Kornelia.Slupkowski@nordost.aok.de

Kathleen Miethe
Telefon: 0800 265080-32052
E-Mail: Kathleen.Miethe@nordost.aok.de

DAK-Gesundheit
Fachzentrum Pflege
Team PpSG 
Große Diesdorfer Str. 228/229
39108 Magdeburg 
Telefon: 040 2364 855 9404
E-Mail: dak-ppsg@dak.de