Förderung der Digitalisierung in der Pflege
Förderung nach Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Angebot
Zur Förderung der Digitalisierung in der Pflege stellt die Pflegeversicherung einen einmaligen Zuschuss für ambulante und stationäre Einrichtungen bereit. Förderfähig ist jede Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen und Dienstleistungen.
Themen
- Digitalisierung in der Pflege: Entlastung der Pflegekräfte mithilfe digitaler oder technischer Ausrüstung
- Technologie in der Pflege: z.B. Entbürokratisierung der Pflegedokumentation oder Dienst- und Tourenplanung
Förderung
Fördergruppe
Jede stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
Förderzuschuss
Förderfähig sind einmalig Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung. Es können auch mit Investitionen zusammenhängende Schulungen gefördert werden.
Förderhöhe
Die Förderung der Maßnahmen und Anträge erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis zu 40 % der durch die Pflegeeinrichtung für die Maßnahme verausgabten Mittel. Dieser Zuschuss ist auf 12.000,00 Euro begrenzt und kann auf mehrere Maßnahmen mit mehreren Anträgen aufgeteilt werden.
Förderzeitraum
2019 – 2021
Hier finden Sie die Anträge und mehr Informationen
Kontakt
AOK
Kornelia Slupkowski
Telefon: 0800 265080-42550
E-Mail: Kornelia.Slupkowski@nordost.aok.de
Kathleen Miethe
Telefon: 0800 265080-32052
E-Mail: Kathleen.Miethe@nordost.aok.de
DAK-Gesundheit
Fachzentrum Pflege
Team PpSG
Große Diesdorfer Str. 228/229
39108 Magdeburg
Telefon: 040 2364 855 9404
E-Mail: dak-ppsg@dak.de